Der Aspekt der Genehmigung zum Bau von Solaranlagen wird von den Gemeinden geregelt. In vielen Gemeinden reicht eine Baubeginn-Meldung, ansonsten muss um eine Baukonzession angesucht werden.
Thermische Solaranlagen für Warmwasser- und /oder Schwimmbaderwärmung:
Die Abweichung der Sonnenkollektoren von der Ausrichtung nach Süden darf maximal 90°betragen.
Thermische Solaranlagen für Heizung und /oder Kühlung
Nur bei Gebäuden mit Jahreswärmebedarf von maximal 30 kWh/m² (Klimahaus A).
Anlagen für Heizung werden nur bei Gebäuden bezuschusst, die mit einem Niedertemperaturheizsystem ausgestattet sind. Die Neigung der Sonnenkollektoren muss mindestens 40° zur Horizontalen, die Abweichung von der Ausrichtung nach Süden darf maximal 45°betragen.
In allen Fällen sind Zuschüsse der Provinz innerhalb einer abgegrenzten Versorgungszone eines Fernheizwerks ausgeschlossen. Hier hat man jedoch die Möglichkeit auf Förderung vom Staat zurückzugreifen (siehe nächster Absatz)
Der Beitrag beträgt 30% auf die anerkannten Ausgaben ohne Mehrwertsteuer
Vor Beginn der Arbeiten muss ein Gesuch beim Amt für Energieeinsparung eingereicht werden.
Der Staat fördert die Installation von thermischen Solaranlagen mit einer Steuerbegünstigung von 55%, das bedeutet dass 55% der Investitionskosten in gleichen Teilen auf die nächsten 10 Jahre von den Steuern abgezogen werden können. Diese Begünstigung kann noch bis 30. Juni 2013 in Anspruch genommen werden und ist nicht mit dem Landesbeitrag kumulierbar.
Haustechnik OHG
Handwerkerzone 10
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